Förderfähig sind bauliche Investitionen in 109 Stadt- und Ortsteilen in den ländlichen Regionen des Main-Kinzig-Kreises:
Biebergemünd | Gründau |
Birstein | Hasselroth |
Brachttal | Jossgrund |
Flörsbachtal | Linsengericht |
Freigericht | Wächtersbach |
Gelnhausen |
Der Förderantrag ist mit den erforderlichen Anlagen beim Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum des Main-Kinzig-Kreises einzureichen:
Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum
Zum Wartturm 11-13
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-15669
Telefax: 06051 85-15640
E-Mail: fplr@mkk.de
Sonderkontingent | 5 Mio. Euro |
Maximale Kreditsumme | 50.000 Euro |
Zinsbindung und Gesamtlaufzeit | bis zu 10 Jahre |
Verwendungszweck | Kauf oder Bau bzw. Umbau und Sanierung von überwiegend privat genutztem Wohneigentum |
Grundvoraussetzung | Förderzusage des Main-Kinzig-Kreises |
Antragsberechtigte | natürliche Personen |
Besicherung | ohne bis zu einer Antragssumme von 50.000 Euro. Bei Antragsstellungen über 50.000 Euro erfolgt eine grundpfandrechtliche Besicherung |
Nutzung von weiteren Förderprogrammen | möglich |
*Bonität vorausgesetzt
Weitere Informationen zum Sonderkreditprogramm der Kreissparkasse Gelnhausen erhalten Sie in unserem Immobilien-Center.
Kreissparkasse Gelnhausen
Immobilien-Center
Barbarossastr. 2
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 825-1616
E-Mail: immobiliencenter@ksk-gelnhausen.de
Sparkassen ImmobilienAgenturleiterManuel Rosenberger Telefon: +49 6051 9165720 |
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Sparkassen ImmobilienImmobilienmaklerTheo Viel Telefon: +49 6051 9165720 |
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Sparkassen ImmobilienImmobilienmaklerDominik Wilde Telefon: +49 6051 9165720 |
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Sparkassen ImmobilienVertriebsassistentinIsabelle Neuhäuser Telefon: +49 6051 9165720 |
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